Die Klinik
Die LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem ist ein Fachkrankenhaus für suchtkranke Straftäter in der Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Wir sind innerhalb des Bezirks des Oberlandesgerichts Hamm für die Versorgung von alkoholkranken, tablettenabhängigen und drogenabhängigen Straftätern zuständig, die im Rahmen des Maßregelvollzuges untergebracht werden müssen.
Rechtsgrundlage für die Aufnahme ist eine gerichtliche Verurteilung nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch (StGB), zu einer Maßregel der Besserung und Sicherung in einer Entziehungsanstalt. Daneben werden bei uns Patienten gemäß Paragraf 126 a Strafprozessordnung (StPO) vorläufig, d. h. noch vor einer gerichtlichen Hauptverhandlung, untergebracht sowie Patienten gemäß Paragraf 81 StPO, zur Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens.
Die Versorgung (Unterbringung) der Patienten wird im Wesentlichen durch das Maßregelvollzugsgesetz (MRVG) Nordrhein-Westfalen geregelt, da der Maßregelvollzug eine Angelegenheit der Bundesländer ist. Die duale Zielsetzung der Maßregelunterbringung zur Besserung und Sicherung liegt
- in der fachgerechten Behandlung der Suchterkrankung des eingewiesenen Patienten sowie
- in dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren rechtwidrigen Taten des Untergebrachten.
183 stationäre Therapieplätze für suchtkranke Straftäter
Die LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem verfügt über 183 stationäre Therapieplätze (Planbetten). Der überwiegende Teil der Stationen bzw. Wohngruppen wird gesichert bzw. geschlossen geführt.
Es gibt eine zentrale gesicherte Aufnahmestation mit 24 Plätzen und mehrere gesicherte Therapiestationen mit jeweils 21 bzw. 25 Plätzen. Eine Station mit 14 Plätzen wird fakultativ offen/geschlossen geführt. Darüber hinaus werden halboffene Behandlungsstationen (44 Plätze) und zwei Außenwohngruppen vorgehalten.
Neben der stationären Unterbringung erfolgt auch die Versorgung bereits beurlaubter, aber sich noch in der "Maßregel" befindlicher Patienten im Rahmen einer ambulanten Betreuung. Als weiteres komplementäres Versorgungsangebot wird eine Forensische Nachsorgeambulanz (FNA) zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Paragraf 1 Abs. 3 MRVG NRW vorgehalten. In diesem Rahmen werden Patienten auch nach ihrer Entlassung kontinuierlich weiter betreut.
Für die Erfüllung unseres Versorgungsauftrages bzw. die Betreuung unserer Patienten stehen acht Ärzte, etwa 165 Pflegekräfte, annähernd 75 Angestellte im medizinisch-technischen Dienst (Psychologen, Sozialarbeiter, Bewegungstherapeuten, Ergotherapeuten etc.) und rund 60 Beschäftigte im Wirtschafts-, Versorgungs- und Verwaltungsdienst zur Verfügung.